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beschreibung:
Stammkundin plötzlich "Diebin"
zitat:
Beinahe jeden zweiten Tag ging die 24-jährige Lustenaueri…
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ChironMcAnndra > gesellschaft: Stammkundin plötzlich "Diebin" Ich fände es sinnvoll ... denn mit der Unterschrift räumt man ein, daß die Beschuldigung korrekt war ... d.h. jeder, der unterschreibt, bestätigt damit, ein Ladendieb zu sein ... ich würde soetwas auf gar keinen Fall unterschreiben ... nur jemand, der tatsächlich geklaut hat und Angst haben muß, daß man ihm dies auch beweisen kann, sollte vielleicht unterschreiben, um vielleicht um eine Anzeige bei der Polizei rumzukommen ...
Selbst wenn ein Verfahren wegen Geringfügigkeit abgewiesen oder sonstwie ohne Verurteilung abgeschlossen wird, hat der Laden mit diesem Dolument etwas in der Hand, was einem Schuldeingeständnis gleichkommt .... und selbst dann, wenn der Laden dies nicht zu Geld machen kann, kann er es dennoch z.B. für ein Ladenverbot gebrauchen ... oder irgendwelche andere Schikanen (wie etwa, die hat einmal bei uns geklaut, also können wir ihr nachspionieren oder sie jedesmal erneut kontrollieren, wenns uns Spaß macht ...
Ohne so ein Schriftstück kann nur eine Verurteilung ähnliches begründen ...
Klar wird eine Verurteilung teurer ausfallen als lediglich diese Gebühr ... aber es sollte die Entscheidung des Beschuldigten bleiben, den einen oder den anderen Weg einzuschlagen ...
Chiron
vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
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rohe09 > gesellschaft: Stammkundin plötzlich "Diebin" naja man bemerkt ja obs vergessen wurde zuzahlen oder mutwillig gestollen wurde, vorallem bei stammkunden.
also als geschäftsführer würde ich es bei einer verwarnung belassen und fals es noch einmal passiert zu anzeige bringen. das mit dem formular ist so schlimm es auch klingt ihre eigene schuld.... man muss sich im klaren sein dass man im leben nichts geschenkt bekommt, schon gar nicht geld
vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
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UnserTraumschloss > gesellschaft: Stammkundin plötzlich "Diebin" Wenn ich mir doch nichts vorzuwerfen habe, kann es ruhig die ganze Welt erfahren ...
Da es wohl in der Zeitung stand, ist es doch auch so nicht geheim geblieben ... also was soll's?
Chiron
ich bezog mich auf deinen post...
meinst du wirklich das davon jemand gebrauch macht ??
vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
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gesellschaft: Stammkundin plötzlich "Diebin" CherryLeoKitty: Ja, und das, was in der Zeitung stand, stimmt natürlich auch zu 100 %, die reine, porentiefe Wahrheit. Zum Glück kann man noch Vertrauen in die Medien haben...
vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
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tomhammer > gesellschaft: Stammkundin plötzlich "Diebin" hm ja so ist das heute aber welche filliale war den das welche kette ich kennd ie frau auch nicht aber so wie die vn das berichtet haben scheint es tatsächlich ein versehen gewesen zu sein die 150 euro sind ein hohn und wenn du mir sagen kannst welche filliale das war heiz ich denen ein bisserl ein in diesem sinne recht muss nicht immer richtig sein mit besten empfehlungen tom
vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
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ChironMcAnndra > gesellschaft: Stammkundin plötzlich "Diebin" Was die Höhe des Schadensersatzes betrifft, kann ich nichts dazu sagen ... ich denke, dafür wird es irgendwo exemplarische Entscheidungen geben ...
Aber was die Unterschrift auf solch einem Schriftstück betrifft, halte ich dies für jederzeit anfechtbar ... ob ich mich an meiner Haustür zu einer Unterschrift drängen lasse oder im Büro eines Ladendetektivs ... man sollte mal eindeutig klären lassen, ob für solche Unterschriften, sofern die Polizei nicht anwensend ist, nicht eine ebensolche Widerspruchsfrist zu gelten hat ...
Das hat mit der Gebühr nichts zu tun, sondern lediglich mit dem Status der Anerkennung ...
Chiron
vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
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ChironMcAnndra > gesellschaft: Stammkundin plötzlich "Diebin" Nunja .. ich bin immer ein eindeutiger Befürworter des Hausrechts ... insofern ist die Handlungsweise juristisch einwandfrei ...
Allerdings würde ich in einem Laden, von dem ich derartige Praxis weiß, nie wieder einkaufen ...
Chiron
vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
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gesellschaft: Stammkundin plötzlich "Diebin" Justus7: Puh, schwierige Frage.
Im Grunde war es Diebstahl und die 150 Euro sind gerechtfertigt. Das ist mal der Sachverhalt.
Wäre ich jedoch Geschäftsführer und wüsste, dass die junge Dame Stammkundin ist, dann hätte ich die Anzeige sein lassen, denn es rechnet sich wohl mehr, wenn sie "meinem" Laden als Kundin erhalten bleibt.
Darüberhinaus, ein Mutter mit drei Kindern hat eh schon Stress, da kann man auch mal die Sachen im Kinderwagen vergessen...
Andererseits, vielleicht ist sie wirklich kriminell und klaut dort regelmäßig?
Da ich diesen Menschen überhaupt nicht kenne, kann man natürlich auch davon ausgehen.
So komme ich zu dem Schluss, dass es einzig und allein am Geschäftsführer liegt, ob er Anzeige erstattet. Egal wie er sich wohl entscheidet, wirklich falsch wird es nie sein...
vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
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gesellschaft: Stammkundin plötzlich "Diebin" EGJ: zitat:
Beinahe jeden zweiten Tag ging die 24-jährige Lustenauerin in den Lustenauer Lebensmittelmarkt einkaufen. So auch an jenem Vormittag. Nur hatte sie diesmal niemanden gefunden, der inzwischen auf ihre drei kleinen Kinder aufpasste, die Rasselbande musste mit zum Supermarkt. Ihr Sohn bestand auf eine Leberkässemmel, dann wollten alle einen Lutscher. Im Doppelkinderwagen füllte sich langsam der Einkaufskorb. Schließlich legte die Kundin aus Platzmangel zwei Flaschen Fruchtsirup sowie einen Energy Drink unten in den Kinderwagen. An der Kasse musste die Mutter ihrem Sohn erklären, dass auch eine leer getrunkene „Caprisonne“ auf das Förderband müsse, was dem Kleinen nicht einleuchtete. Schließlich bezahlte die Frau mit Bankomatkarte ihren Einkauf im Wert von 80 Euro. Da fiel ihr ein, dass sie Müllbeutel vergessen hatte. Kommando zurück: Müllsäcke holen, wieder zur Kasse und wieder Karte rauskramen. Die Mutter war froh, den Einkauf endlich bewältigt zu haben. Plötzlich tauchte der Hausdetektiv auf, machte sie auf die im Kinderwagen vergessenen Waren aufmerksam und bezeichnete die Stammkundin als Diebin. Er erstattete Strafanzeige. Doch das Strafverfahren wurde eingestellt. Niemand von der Staatsanwaltschaft glaubte, dass die Frau stehlen wollte. Damit aber lange nicht genug: Bei der Aufnahme ihrer Personalien hatte die Frau unter psychischem Druck ein Formular unterschrieben, auf dem neben ihren Daten auch geschrieben stand: „Die Betretene anerkennt, dass ihr Verhalten beim oben stehenden Unternehmen Unkosten für konkrete Verfolgungsmaßnahmen verursacht hat und verpflichtet sich dafür, einen Schadenersatz in der Höhe von 150 Euro zu bezahlen.“
quelle: vol.at
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Wie geld gierig sind die menschen denn heutzutage schon? oder lieg ich total falsch und ihr würdet dass als geschäftsführer auch so anordnen ?
vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·