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    Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Inwiefern kommen eurer Ansicht nach einem virtuellen …
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  • webEngine > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Ich stimme dir zu und räume ein, mich dazu etwas voreilig "aus dem Fenster gelehnt" zu haben. Tatsächlich kommt man nicht so einfach an die Halterdaten. Vielmehr wird der Fall an den zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherer weitergeleitet, die dir i.d.R. binnen weniger Tage ein Schadensformular zusendet. Ob dieses bereits die Halterdaten beinhaltet kann ich nicht sagen. Viel zu lange schon bin ich unfallfrei unterwegs... ;)
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • ChironMcAnndra > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? @webEngine
    Sorry, aber in Deinem Link steht explizit folgendes:


    Die ermitteln entweder den "Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners bzw. den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten", nicht aber irgendwelche persöönliche Daten des Halters ... denn es ist allein Sache des Halter, der Versicherung anzugeben, ob er selbst oder ein anderer das Fahrzeug gefahren ist (außer, es liegt eine Straftat vor, dann ist er dazu verpflichtet, dies den Behörden mitzuteilen) ...
    Wäre das anders, könnte jeder jemanden, den er namentlich und mit Adresse kennt und nicht leiden kann, ziemlich übel reinreiten, indem er auf der basis dieser Daten einen email-account anlegt und darüber die persönlichen Daten von anderen abfragt ... und wenn's rauskommt und er immer aufgepaßt hat, derartige Zugriffe ausschließllich aus internetcafes oder öffentlich zugänglichen kostenfreien Hotspots heraus aufzurufen, wäre allenfalls der andere dran, wenn es auffliegt ...
    Die Herausgabe personenbezogener Daten darf - wenn überhaupt - ausschließlich an Personen erfolgen, über deren Identität eindeutig Klarheit besteht ... und das ist bei Deinem Link keinesfalls gegeben ...

    Anmerkung: die Ausrede, daß man das ohne Versicherung regeln möchte, ist purer Blödsinn ... denn man kann jederzeit jeden Schaden ohne Versicherung regeln ... die Versicherung hat jedoch einen Anspruch darauf, daß ihr jeder Schaden gemeldet wird (auch, wenn er nicht über die Versicherung geregelt werden soll), denn andernfalls hatt sie keine Kenntnis über diesen Schaden und dies kann zu Versicherungsbetrug verführen ...
    Man stelle sich vor, ein Unfall mit leichtem Schaden an der Stoßstange ... der Verursacher zahlt ohne Versicherung ... und dann geht der Geschädigte zu einer eigenen Versiccherung und kassiert denselben Schaden nochmal als Parkschaden auf der Kaskobasis ...

    Chiron
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • MagicaDeSpell > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Da ich nicht weiß, WELCHE Schlussfolgerungen du aus meinen magischen Worten (*höhö*) gezogen hast, werde ich sicher nichts Strickähnliches unternehmen ;) ...................... dir höchstens deinen ersten Taler klauen und mit Ratface weiterfliegen .............. Und jetzt darfst du MdS öffentlich als Diebin bezeichnen und somit vielleicht beleidigen *feix*
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • webEngine > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? EDIT: Bzw. folgendes: Wenn dich ein Autofahrer rammt und weiterfährt, du das aber gesehen hast und das AMK notieren konntest, kannst du wie folgt verfahren: Du rufst an: Zentralruf der Autoversicherer, Telefon: 01802 - 5026, www.zentralruf.de , schilderst den Fall und bittest um Herausgabe der Halterdaten, damit du (unter Vermeidung des für die Versicherer teuren Rechtsweges) den Schaden direkt beim Halter reklamieren kannst.

    EDIT-2: Ich räume ein, dass ich nicht sicher sagen kann,
    ob das aktuell immer noch möglich ist, - *schmunzel*

    EDIT-3: Sicherheitshalber zitiere ich den Zentralruf der Autoversicherer:
    Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass das Erschleichen einer Auskunft sowie mißbräuchliche Angaben strafrechtlich verfolgt werden können.
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • webEngine > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Komm! Nun überbewerte das mal nicht! In welche Anrede soll ich die Wendung "Kinder, Kinder..." editieren? Liebe Freunde? Liebe Thread-Teilnehmer? Liebe Disputanten? Lass uns wie folgt verfahren: Ich editier das jetzt gleich und nehm die Anrede ganz heraus, ok?! ;)

    Edit: Desweiteren bestätige ich, dass die Ausführungen genau im Thema liegen! ;)
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • webEngine > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Ja, nun verstehe ich, was du meinst. Und du wirst mir aus den Schlussfolgerungen, die ich - ohne deine explizite Erwähnung - aus dem Ausgeführten gezogen habe, keinen Strick drehen, oder? ;)
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? MangoFay: ich denke mein beitrag war insgesamt themenbezogen genug... und falls das deine gewohnte art sein sollte, mit deinem umfeld zu sprechen... und du kein pädagoge bist...

    jedenfalls... weiß ich wieder weshalb ich direkte unterhaltungen mit dir vermeide. deine art ist ja nicht auszuhalten. sei es drum. zurück zum thema und bloß nicht (wenn auch nur haarscharf) am thema vorbeiposten, bittesehr...
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • webEngine > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Dafür muss man dann ja an den Provider herantreten, sobald die IP bekannt ist. Der kann selbst die dynamischen IPs eindeutig zuweisen. Aber wie du ja schon gesagt hast: Diese Daten von einem Provider zu bekommen, ist selbst einem Anwalt ausserhalb eines Prozesses nicht gestattet, und erst recht keinem normalen Bürger. Die Herausgabe persönlicher Daten ist nicht an vorderster Stelle das Thema! Um diesen Exkurs nun abzuschließen ein kleines Beispiel zu eurer Unterhaltung:

    Vielleicht ist einigen von euch die webSite [VORSICHT!] http://www.lebenserwartung.de [VORSICHT!] bekannt. Dort wurde, wie meine Recherche ergab ;) jedenfalls in 2006, die Teilnahme an einem Lebenserwartungstest der Firma VitaActive Ltd. angeboten. Ich warne ausdrücklich, denn in 2006 (und nur auf diese Zeit beziehe ich mich) handelte sich dabei um einen kostenpflichtigen Test, und nicht wie viele angenommen haben, um einen kostenlosen. Die Kosten für die Teilnahme waren in den wenigen Zeilen Kleingedrucktem unter dem [Weiter-Button] zu finden, die von vielen gar nicht erst gelesen wurden. Ob das heute noch so gestaltet ist, kann ich nicht sagen, da ich die webSite aktuell nicht darauf gecheckt habe. Ohne nun in nähere Details (des grundsätzlich noch offenen Verfahrens gegen mich) einzusteigen, darf ich euch versichern, dass es für die Firma VitaActive Ltd. mit Sitz außerhalb Deutschlands ;) kein Problem war, ohne Gerichtsbeschluss (!) letztlich meine vollständigen Daten zu erhalten. Da ich es schon anspreche, vielleicht soviel zu dieser Sache: Die Ansprüche von VitaActive Ltd. und ihrer Anwälte sind, soweit sie sich gegen mich richten, völlig abwegig. Weder kannte ich die Firma zu jener Zeit, noch habe ich ihr je einen Auftrag erteilt. Mithin war auch nie ein Vertrag zustande gekommen. Die Forderungen waren zurückzuweisen. Den Anwälten gegenüber führte ich aus, dass sie sich an der mangelnden juristischen Erfolgsaussicht ihres abwegigen Unterfangens nicht weiter stören bräuchten, da ihre Mandantschaft in jedem Fall für die anfallenden Kosten aufkäme, ich aber keineswegs.

    Ich hoffe, euch mit dieser Anektode gut unterhalten zu haben, denn auch ich hatte schon viel Spass damit, möchte dennoch bitten, mehr aufs Thema zu sprechen zu kommen!

    Editiervermerk: Die Anrede "Kinder, Kinder..." wurde wegen Unsachlichkeit entfernt.
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • ChironMcAnndra > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Ich bin kein Jurist ... dennoch bezweifle ich, daß jeder, der bei der Polizei eine Anzeige macht, auch selbst die Halterdaten bekommt ... ich hatte vor Jahren einen solchen Fall und hab von der Polizei lediglich den Namen der Versicherung bekommen, an die ich mich zur Schadensregulierung wenden sollte ...
    Nach meinem Rechtsverständnis bekommt man die Daten erst, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht kommt ... sonst könnte ja jeder mal eben Namen und Adresse von hübschen Mädels rauskriegen, die mit dem Auto vorbeifahren ... und am Ende hat man sich eben doch in der Autonummer geirrt ... oder noch interessanter: man läßt sich die Daten vom Besitzer eines Autos geben, den man gerde in Urlaub fahren gesehen hat, gibt die Adresse an ein paar Leute weiter und während man für sich selbst ein gutes Alibi verschafft, räumen die in aller Ruhe die verlassene Wohnung aus ... die Datenschützer würden im Dreieck Saltos schlagen, wenn das wirklich so einfach wäre ...

    Aye ... und? wie kommst Du darauf, daß man sich nur gut genug tarnen muß, um davor gefeit zu sein, die Konsequenzen für das eigene Handeln auf sich zu nehmen?

    Es ist gleichgültig, als was ich mich ausgebe ... ich bin für das, was ich tue, verantwortlich ...
    natürlich kann ich versuchen, annonym zu bleiben ... aber das enthebt mich dieser Verantwortung nicht ... und wenn man mich bei etwas erwischt, das unter normalen Umständen Konsequenzen nach sich ziehen würde, dann gilt das in diesem Fall ebenso ...
    Nenn mir einen vernünftigen Grund, weshalb es vor Gericht landen kann, wenn Dir einer auf der Straße eine Beleidigung zuruft, wenn er es obline tut, jedoch nicht ...
    Natürlich kannst Du argumentieren, daß der Beleidigte sich nicht so gedemütigt fühlen kann, weil ihn die meisten Anwesenden gar nicht persönlich kennen ... dies könnte vor Gericht sicherlich eine Bedeutung haben ... jedoch nur als Varianzargument, die das Maß der Strafe beeinflußt, nicht jedoch als grundsätzliches Kriterium ... schließlich bauen sich manche Leute auch in ihrer virtuellen Welt eine Art Nebenexistenz auf, die für sie ähnlich wichtig ist wie ihre reale ... und auch, wenn ich solches nicht als sinnvoll erachte, so ist das für diese Leute doch ungemein wichtig ...

    Chiron
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? razcal: Dafür muss man dann ja an den Provider herantreten, sobald die IP bekannt ist. Der kann selbst die dynamischen IPs eindeutig zuweisen. Aber wie du ja schon gesagt hast: Diese Daten von einem Provider zu bekommen, ist selbst einem Anwalt ausserhalb eines Prozesses nicht gestattet, und erst recht keinem normalen Bürger.
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? MangoFay: ich denke auch, dass hier zwischen fake und nicht-fake getrennt werden muss...

    kein anwalt wird auch nur einen finger krumm machen wenn man ihm erzählt, dass man jemanden vor gericht zerren möchte, der den eigenen fake-avatar, bei dem man selbst nur falsche angaben gemacht hat, beleidigt hat... egal wie grob diese beleidigungen auch sein mögen.

    beleidigungen sind zudem sowieso immer so eine sache... es gibt z.b. frauen, die sich vor lachen kringeln wenn man sie als "dumme schlampe" betitelt, bei anderen hingegen reicht so etwas schon aus um einen weinkrampf auszulösen.

    wer es darauf anlegt, wird mit sicherheit einen anwalt finden, der sich solch einer sache annimmt (jetzt mal abgesehen von streitigkeiten zwischen fakes)... jedoch kann ich mir nur schwer vorstellen, dass solche fälle nicht zu mindestens 99% wegen geringfügigkeit eingestampft werden. und den anwalt zahlt man dann trotzdem...

    (bzgl geringfügigkeit: es sei nat. denn, es handelt sich hierbei um dinge, die v.a. bei unternehmen tatsächlich rufschädigend sind. aber ich denke es geht hier eher um streitigkeiten zwischen privatpersonen in foren, von daher...)


    übrigens... ganz so einfach ist die beschaffung von daten nicht.
    selbst wenn forenbetreiber bereitwillig die ip's ihrer nutzer herausgeben würden ist es mittlerweile so, dass die meisten privaten user dynamische ip's haben, d.h. die ip mit der ich jetzt grad hier bin, hab ich morgen eh nicht mehr.

    alles weitere ist eigentlich im telemediengesetz: http://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz geregelt...
    bzgl. der herausgabe von daten ist abschnitt 1, §14 (2) vlt interessant?

    "auf anordnung der zuständigen stellen darf der diensteanbieter im einzelfall auskunft über bestandsdaten erteilen, soweit dies für zwecke der strafverfolgung, zur gefahrenabwehr durch die polizeibehörden der länder, zur erfüllung der gesetzlichen aufgaben der verfassungsschutzbehörden des bundes und der länder, des bundesnachrichtendienstes oder des militärischen abschirmdienstes oder zur durchsetzung der rechte am geistigen eigentum erforderlich ist."

    (denke mal, das schließt den advokaten meines vertrauens aus... da muss mindestens ein gericht ankommen...)
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • MagicaDeSpell > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Quark! Oder sollte ich besser 'quak' sagen *lol* Ich habe nie eine derartige Kategorisierung vorgenommen wie du sie hier beschreibst.

    Es ist nur einfach so (zumindest in meisten Fällen), dass ein User, der beispielsweise ein anderes Geschlecht als das wirkliche vorgibt (ich rede NICHT von Transsexuellen!), etwas damit bezweckt................. Pictausch ist z.B. ein beliebtes Thema in solchen Fällen *hihi* Auch das Erschleichen von Telefonnummern und anderen Informationen. Einer 'Freundin' vertraut frau ja vielleicht mehr als einer männlichen Internetbekanntschaft ;)

    Für mich ist das Internet zunächst ein Medium wie das Telefon etwa auch. Man kann damit unter anderem kommunizieren. Ruft mich ein Stimmenimitator an und gibt sich als Helmut Kohl aus, dann werde ich ihn als Amüsement empfinden. (Meine Empfindungen, würde mich der echte Kohl anrufen, sage ich besser nicht *lol*)

    Es hat also nichts mit Kategorisierung zu tun, sondern mit der Art und Weise, wie man eine Person wahrnimmt und aufnimmt. Ein Nick ist nichts anderes als ein Spitzname, diese gibt es auch im realen Leben. Und auch da gibt es die witzigen Lügner, also die Spitzbuben, die Grundehrlichen und jene Lügner, die sich Vorteile durch ihre Lügen verschaffen wollen................. oder gar anderen Schaden zufügen wollen. Und so ist das auch im I-Net. Man muss hier nur etwas vorsichtiger sein, weil man den Leuten nicht in die Augen schauen kann.

    Unterhalten kann sich jeder mit wem er will................ In deinem Beispiel ging es ja um Beleidigungen. Und da sehe ich Unterschiede. Wenn ein Dagobert Duck auf der Spielwiese erscheint und Gundel Gaukeley beschimpft in alter Entenhausenmanier, dann ist das nichts für den Kadi ;) Kommt aber ein Dabobert Duck und nimmt reale Fotos eines Users und verbreitet sie z.B. in beleidigender Form im Internet, dann sollte sich diese Person (nicht der Nick) wehren können.

    Verstehst du nun, was ich meine?
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? CaptJackSparrow: Nun, angesichts des Umstands, dass es offenbar verschiedene Kategorien an User-Nicks gibt (vgl. MagicaDeSpell's Beitrag oben), machst du es dir - gerade als Moderator(!) - wirklich etwas einfach! Auch in den regeln konnte ich nichts greifbares zu den unterschiedlichen Kategorien an Nicks lesen. Wohl doch ein Thema, das uns als Community voranbringen wird, da bislang unbekannte Probleme angesprochen werden... (die einer evtl. Regelung bedürfen!)

    und wozu etwas nochmals vll in anderen worten wiedergeben, wenn die zu vertretende meinung vonnem vorredner schon zur gänze abgedeckt wird? man muss ja dinge nich dauernd breittreten, nicht wahr? und gerade als mod, weiss man das...und auch die auswirkungen von diskussionen, wo 100 menschen diskutieren, die größtenteils das gleiche sagen ;)

    und die unbekannten probleme sind unbekannt, weil sie a) keine probleme sind (die begründung dafür findest du in meinem vorherigen beitrag) und b) nicht vorkommen (die begründung findest du ebenfalls in mienem vorherigen beitrag).
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • webEngine > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Ich glaube nicht, daß es so abläuft. An Providerdaten zu kommen, steht dem gemeinen Bürger jedenfalls definitiv nicht zu. Solche Daten können, soweit ich weiß, nur von einem Gericht verlangt werden, und selbst da gibt es scharfe Kriterien, wenn ich mich recht entsinne. Ich wäre aber auch dankbar, wenn sich hier mal jemand melden würde, der sich mit Internetrecht auskennt.

    Nun, ob ich direkt an Nessus (uboot) gehe oder bei einem Gericht behaupte du schuldetest mir bspw. € 10.000 (um einmal nicht Beleidigungen zugrunde zu legen, obwohl das auch möglich ist) ist doch gehupft wie gedupft! Wenn ich dich einer zivilrechtlichen Schuld bezichtige (ob zu Unrecht oder nicht) bekomme ich direkt oder über das Gericht (ggfls. Anwalt) deine Daten. Ob ich dann weiter den Rechtsweg beschreite oder nicht spielt dafür keine Rolle!
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • webEngine > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Man sieht einem Nick leider nicht an, ob es sich um einen Fake oder einen authentischen User handelt...
    Es gibt Menschen, die sehr gekonnt einen Fake aufrecht erhalten können, über Wochen und Monate, und ich würde mal behaupten, daß es da schon alles gegeben hat: von Männern, die sich für Frauen ausgeben, oder umgekehrt, über Leute, die sich für Promis ausgegeben haben, bis hin zu Menschen, die ein komplettes Leben erfinden, und im Zuge dessen das Internet als Schatztruhe privater Materialien benutzt (Fotos anderer Leute, etc.). Im Internet wird auf solche Fakes hingewiesen, und man sollte diese Warnungen tunlichst beachten, denn Fakes gibt es in jedem Forum.

    Hochinteressant, razcal!
    Womit wir bei der von MdS angeregten Grundfrage sind: Wann tritt eine reale Person im Internet als reale Person, wann als "fast-realer" und wann als "weniger-realer" Avatar auf. Denn danach richtet sich deiner vorherigen Ausführung nach die schutzwürdige Privatsphäre eines Nicks. Und woran kann ein unbedarfter User erkennen, worum es sich handelt? Werde ich also bspw. hart "bestraft", weil ich einfach nicht ersehen konnte, dass es sich bei einem Nick um einen der Schutzwürdigkeitsklasse I handelt?

    (womit ich mich vorübergehend wieder zurückziehe)
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • DarkAgeProphet > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Man muss sein Privatleben ja nicht unbedingt im Internet breit treten. Speziell in Zeiten in denen Arbeitgeber auch gern mal das www nach Infos über ihre Mitarbeiter besuchen, sollte man sich daher überlegen wieviel persönliches man von sich Preis gibt.

    Was nun Beleidigungen betrifft....wenn mich generell im Internet irgendjemand beleidigt geht mir das erst mal ziemlich hintenrum vorbei, da ich davon ausgehe dass diese Person mich nicht "real" kennt und somit ihre Beleidigung jeglicher Grundlage entbehrt, daher für mich von absolut keinem Interesse ist.

    Kennt diese Person Details aus meinem Privatleben geht es mir in den meisten Fällen auch recht am Po vorbei, da mir generell ziemlich egal ist wenn man mich nicht leiden kann. Ich zwing ja schließlich keinen sich mit mir ab zu geben der mich nicht leiden kann.

    Und wenn mich jemand virtuell "inkognito" beleidigt der mich kennt, dann lach ich abgesehen davon sowieso über solche Feiglinge die nicht mal genug Eier haben um mir ihre Meinung ins Gesicht zu sagen.
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? razcal: Ich glaube nicht, daß es so abläuft. An Providerdaten zu kommen, steht dem gemeinen Bürger jedenfalls definitiv nicht zu. Solche Daten können, soweit ich weiß, nur von einem Gericht verlangt werden, und selbst da gibt es scharfe Kriterien, wenn ich mich recht entsinne. Ich wäre aber auch dankbar, wenn sich hier mal jemand melden würde, der sich mit Internetrecht auskennt.
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • webEngine > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Zunächst antworte ich auf deine Frage: Wenn ich dich rechtlich belangen möchte, bekomme ich ohne Schwierigkeiten deine Daten genannt! Ob zu Recht oder nicht, entscheidet schließlich nicht der Plattformbetreiber, sondern das Gericht. [Wenn ich dem Zentralregister dein Autokennzeichen nenne, mit der Begründung, du habest mich gerammt und ich würde zunächst die außergerichtliche Einigung suchen, bekomme ich auch alle Halterdaten zum Fahrzeug.]

    Zu deiner Behauptung "Avatare seien Stellvertreter der hinter ihnen stehenden Personen" muß ich mich doch sehr wundern... Du formulierst das so allgemeingültig, so dass ich annehmen muß, es gilt gleichermassen für uboot-Schmuddelnicks wie für Avatare in Erotik-Chats... Die Anführung von Beispielen für solche Namen und Profile dürfte nicht notwendig sein...

    Interessante Sichtweise übrigens! Sehen das andere User genauso?
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? razcal: Man sieht einem Nick leider nicht an, ob es sich um einen Fake oder einen authentischen User handelt. Das lässt sich am Namen zwar vermuten, aber niemals mit Sicherheit erkennen. Ein Fake entlarvt sich durch sein Verhalten und durch die Informationen, die er preisgibt. Eine systematische Klassifizierung in Fakes und authentische Nicks ist daher technisch kaum/nicht umsetzbar.

    Es gibt Menschen, die sehr gekonnt einen Fake aufrecht erhalten können, über Wochen und Monate, und ich würde mal behaupten, daß es da schon alles gegeben hat: von Männern, die sich für Frauen ausgeben, oder umgekehrt, über Leute, die sich für Promis ausgegeben haben, bis hin zu Menschen, die ein komplettes Leben erfinden, und im Zuge dessen das Internet als Schatztruhe privater Materialien benutzt (Fotos anderer Leute, etc.). Im Internet wird auf solche Fakes hingewiesen, und man sollte diese Warnungen tunlichst beachten, denn Fakes gibt es in jedem Forum.
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
  • webEngine > gesellschaft: Persönlichkeitsrechte für virtuelle Avatare? Ebenfalls sehr qualifiziert! Und das meine ich, wie ich es sage und habe die richtige und wichtige Information deines Beitrags im Zitat wiederholt.

    Auch du machst im Grunde (wie MdS) deutlich, dass es offenbar unterschiedliche Grade an Avataren gibt, welche in denen der User vieles von seiner realen Identität preisgibt (Schutzwürdigkeit Klasse 1) und Nicks, in denen weniger preisgegeben und mehr gefakt wird mit nachrangiger Schutzwürdigkeit...

    Ich finde dies sollte im "Benimm" geregelt werden, damit alle wissen, woran sie sich zu halten haben!
    vor 3 Jahren und 10 Monaten. ·
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